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   BAG, 19.02.1959 - 4 AZR 202/56   

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BAG, 19.02.1959 - 4 AZR 202/56 (https://dejure.org/1959,1789)
BAG, Entscheidung vom 19.02.1959 - 4 AZR 202/56 (https://dejure.org/1959,1789)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 1959 - 4 AZR 202/56 (https://dejure.org/1959,1789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einweisung eines Dienstordnungsangestellten - Planstelle einer Besoldungsgruppe - Dienstlicher Aufgabenkreis - Stellenplan der Dienstordnung - Besoldungsmäßige Bewertung - Nachprüfung durch Arbeitsgerichte - Festlegung der Arbeitsbedingungen - Arbeitsvertragliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 250
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89

    Besoldung von Dienstordnungs-Angestellten - Voraussetzungen für einen Verstoß

    Im übrigen unterliegt die besoldungsmäßige Beurteilung der Aufgabengebiete der Dienstordnungsangestellten im Stellenplan nicht der Nachprüfung durch die Gerichte für Arbeitssachen (BAGE 7, 250, 253 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Eine nach dem Gruppenplan zutreffende Vergütung eines Dienstordnungsangestellten berechtigt aber nicht, die Änderung des Gruppenplans aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht zu verlangen (vgl. BAGE 7, 250 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

  • LSG Hamburg, 20.03.2007 - L 3 U 12/05

    Nichtigkeit der Beförderung eines DO-Angestellten in der gesetzlichen

    Im Stellenplan ist daher auch die Bewertung der jeweiligen Stelle deutlich zu machen (vgl. Hagenbruch in Lauterbach, UV-Komm, Rdnr. 25 zu § 144 SGB VII), denn die Einweisung eines Dienstordnungsangestellten in eine Planstelle hat nach seinem dienstlichen Aufgabenkreis in diejenige Besoldungsgruppe zu erfolgen, der sein Tätigkeitsbereich im Stellenplan der Dienstordnung zugewiesen ist (Bundesarbeitsgericht (BAG) 19.2.59, 4 AZR 202/56, BAGE 7, 250).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2022 - 7 Sa 155/21

    Vergütung eines Revisors bei arbeitsvertraglicher Vereinbarung einer Vergütung

    Auch die besoldungsmäßige Bewertung der Aufgabengebiete der Dienstordnungsangestellten im Stellenplan unterliegt grundsätzlich nicht der Nachprüfung durch die Arbeitsgerichte (BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56 - Rn. 15, juris).
  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 511/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht, das aufgrund dieser rechtlichen Qualifikation von den Revisionsgerichten frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (BAGE 7, 250, 252 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 31, 381, 384 [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77], aaO; BAGE 33, 34, 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, beide m. w. N.; siehe auch Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, aaO).
  • BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 509/85

    Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte

    Bei der Dienstordnung handelt es sich um von der Beklagten aufgrund gesetzlicher Ermächtigung nach den Bestimmungen der RVO erlassenes autonomes Satzungsrecht, das aufgrund dieser rechtlichen Qualifikation von den Revisionsgerichten frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (BAGE 7, 250, 252 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAGE 31, 381, 384 [BAG 25.04.1979 - 4 AZR 791/77], aaO; BAGE 33, 34, 37 = AP Nr. 50 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte, beide m.w.N.; siehe auch Clemens/Millack/Engelking/Lantermann/Henkel, aaO).
  • BAG, 24.01.1964 - 5 AZR 263/63

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Einzelvergütung -

    Er hat ferner auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur privatrechtlichen Natur des Anstellungs- Verhältnisses der Dienstordnungsangestellten der Sozialversicherung hingewiesen, die ebenfalls weitgehend hoheitliche Aufgaben erfüllen (BAG 2, 81 - AP Nr, 7 zu § 2 ArbGG; BAG 4, 1 » AP Nr. 23 zu § 1 KSchG: BAG 6, 257 [260]; BAG 7, 250 ff. AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; 9, 79 [80] « AP Nr. 11 -zu. § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; 9? 313 [315] AP N r v - S u § 5 ArbGG; AP Nr. 7 und Nr. 9 zu § 611 BGB Diens.tordnurgs4Rhge.ste.llte).
  • BAG, 22.04.1959 - 4 AZR 508/56

    Rechtsanspruchs der Dienstordnungsangestellten - Arbeitsvertragliche Begründung -

    Die Auslegung der Bestimmungen dieser Dienst ordnung unterliegt gemäß § 73 ArbGG der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht, Denn die von den Trägern der Sozialversicherung im Rahmen ihrer Autonomie erlassenen Dienstordnungen sind objektives Recht und beherrschen die ihnen unterworfenen Anstellungsverhältnisse mit normativer Wirkung (vgl. RAG ARS 15, 542; BAG 2, 81 /S3/ und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1959, 4 AZR 202/56).
  • BAG, 22.04.1980 - 6 AZR 55/77
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß solches Satzungsrecht von der Revisionsinstanz frei und unbeschränkt ausgelegt werden kann (vgl. z.B. BAG 7, 250 [252] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; AP Nr. 9 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG 27, 175 [180] = AP Nr. 29 zu § 2 TVG [zu I 3 der Gründe] sowie zuletzt BAG vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 209/62

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht folgt bei der Auslegung dieser Vorschrift der rechtlichen Beurteilung, die gleichlautende Dienstordnungsbestimmungen in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 7, 250, 252; 9, 257, 259)gefunden haben.
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